Der Bundesfinanzhof hatte aktuell darüber zu entscheiden, wie Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden zollrechtlich einzureihen sind. Der Streit ging um die Frage, ob Einlegesohlen auch dann umsatzsteuerrechtlich begünstigt sind, wenn sie ihre Korrekturwirkung lediglich während des Tragens entfalten. Der Bundesfinanzhof hat nun – anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg1
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10.07.2019