Tritt eines Erbfalles kommt es häufig zum Streit – aber nicht nur unter den Erben, sondern auch mit dem Finanzamt. Ein wesentlicher Punkt ist immer, was zu den Nachlaßverbindlichkeiten gehört, damit Verbindlichkeiten gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten etc. gesekt werden können – oder eben die Berechnungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hatte in diesem...
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09.12.2019