Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Einkommensteuerbescheide, die in Deutschland öffentlich zugestellt wurden, obwohl seit 2017 eine Zustellung in der Schweiz am Wohnort möglich gewesen sei, mangels Bekanntgabe nicht wirksam geworden sind. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf ging es um folgendes: Der Kläger hat seit 2013 seinen ausschließlichen Wohnsitz in der Schweiz.
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12.12.2019