Die Diskussion um den Miniatur-Bullterrier ist ordnungsrechtlich eine neverending Story. Hintergrund ist, dass der Bullterrier in den meisten Bundesländern als sog. „Listenhund“ nur unter bestimmten Auflagen erworben und gehalten werden darf. Der Miniatur-Bullterrier steht nicht auf diesen Listen. Dementsprechend streiten sich regelmäßig Ordnungsbehörden und Hundehalter um die Frage...
Artikel
19.09.2018