martina heck

19.02.2018

Der Biber als außergewöhnliche Belastung

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung macht es ja immer eine große Freude zu prüfen, was als „außergewöhnliche Belastung“ nach § 33 Abs. 1 EStG angesetzt werden kann – seien es z.B. die behinderungsbedingten Kosten des Umbaus einer Motoryacht oder ganz banal Scheidungskosten. Nun hatte das Finanzgericht Köln darüber zu entscheiden, ob Aufwendungen für die Beseitigung von...

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