Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist in Mietwohnungen Pflicht. Wer trägt aber die Kosten? In einem vom Amtsgericht Dortmund entschiedenen Fall war in einem Mietvertrag über eine Wohnung aufgeführt, dass neu entstehende Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind. Eine gesonderte Regelung für Rauchmelder ist im Mietvertrag nicht enthalten. Der klagende Vermieter installierte in der Wohnung...
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06.06.2017