Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem es um die Kostenverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ging, entschieden, dass die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden müssen; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher...
Artikel
03.11.2016