martina heck

27.08.2019

Betriebliche Nutzung eines Kfz und das nachträglich erstellte Fahrtenbuch

Natürlich versucht jeder Selbständige oder Freiberufler, auch die Kosten seines Fahrzeugs so effektiv wie möglich steuerlich geltend zu machen. Das Finanzgericht Münster hat nun in diesem Zusammhang entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.

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