Bestattungskosten können heutzutage – auch, wenn man den Umfang gering halten will – einen erheblichen Kostenbetrag annehmen. Es ist daher nicht fernliegend, dass man daran denkt, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Der Punkt „aussergewöhnliche Belastungen“ ist da so ein Stichwort. Das Finanzgericht Hamburg hat nun ausgeurteilt...
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07.01.2020