martina heck

06.03.2018

Berufsständische Versorgungseinrichtungen: Steuerfreiheit von Rückerstattungen

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – konkret: dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte – unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei ist. Der Bundesfinanzhof hat sich damit ausdrücklich gegen die Rechtsauffassung des...

Quelle