Der Bundesfinanzhof hatte aktuell zu entscheiden, ob Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen Spenden im Sinne des § 10 b) Abs. 2 EStG sind und damit entsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sind. § 10 b) Abs. 2 EStG lautet: „Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes sind bis zur Höhe von insgesamt 1 650 Euro und im Fall der...
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14.07.2017