In der nachfolgenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße geht es zwar nicht um Hunde, sondern um Katzen, jedoch gelten die Erwägungen entsprechend. Im Rahmen zweier Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße die Rechtmässigkeit der Wegnahme von 50 Katzen und die Untersagung der Haltung und Betreuung von Katzen durch die Antragsteller...
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24.07.2020