Nachbarschaftsstreitigkeiten sind für alle Beteiligten immer ein Quell der Freude … Ein Thema in diesem Bereich sind überhängende Äste. Nach § 1004 BGB hat ein Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf, dass der Nachbar herrüberragende Äste entfernt. Wann aber verjährt dieser Anspruch? Kann sich der Nachbar des Eigentümers des betreffenden Baumes eventuell aufgrund § 26 Abs.
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11.04.2019