(www.deubner-steuern.de/erbschaftsteuer-portal) Viel Zeit hat die Regierung nicht mehr, um die Erbschaftsteuerreform umzusetzen. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 gesetzt. Bis dann müssen die beanstandeten Teile der §§ 13a, 13b ErbStG verfassungsgerecht ausgestaltet werden.
Rechtsanwälte und Steuerberater erhalten jetzt schnelle Orientierung über die Änderungen bei der Erbschaftsteuer – auf einem neuen Info-Portal, das der Deubner Verlag in Zusammenarbeit mit namhaften Erbschaftsteuer-Experten auf die Beine gestellt hat. Unter anderem steht der „Spezialreport: Erbschaftsteuer 2016“ zum kostenlosen Download bereit, der über die steuerrechtlichen Szenarien nach Gesetzentwurf und BR-Stellungnahme informiert – durchgespielt anhand von Beispielberechnungen. Daneben gibt es mit der „Tabelle: Neue Verschonungsregeln“ bereits jetzt eine kompakte Übersicht über die geänderte Lohnsummenregelung.
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