Rechtsanwalt Karsten Schmieder

78549, Spaichingen
Rechtsgebiete
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht Verkehrsrecht Arbeitsrecht

Rechtsprodukt

Inkasso durch Anwalt – Forderungen geltend machen und durchsetzen

Definition eines Forderungsmanagements und Inkasso von Forderungen durch Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin

Angebot

Wer eine Vielzahl von Forderungen hat, braucht auch einen effektiven Inkassoprozess zur Geltendmachung und Durchsetzung offener Forderung. Sie fragen sich vielleicht: Inkassounternehmen oder Anwalt - wer kann es besser? Die Dienstleistungen von Anwälten und Inkassounternehmen unterscheiden sich erheblich. Denn die Erlaubnis von Inkassounternehmen umfasst nur die außergerichtliche Vertretung sowie die Vertretung im Mahnverfahren. Spätestens wenn ein Widerspruch auf einen Mahnantrag eingeht, darf das Inkassounternehmen die Sache nicht weiter betreiben. Bei Forderungen über 5.000 EUR muss spätestens dann zwingend ein Anwalt oder eine Anwältin eingeschaltet werden.

Ein Anwalt wird ihre Forderung in der Regel zunächst außergerichtlich durch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung geltend machen. Zudem werden Sie dazu beraten, ob eine gerichtliche Durchsetzung zunächst über das Mahngericht erfolgen soll oder ob direkt eine Klage zum zuständigen Zivilgericht erhoben werden soll. Entsprechend kann nur ein Anwalt oder eine Anwältin ihr Inkasso sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich betreuen.

Haben sie offene Forderungen, sollten Sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Diese werden ihre individuelle Situation prüfen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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