Artikel
20.12.2012
Erschließungsbeitragssatzungen nach dem Bundesbaugesetz
Das Bundesbaugesetz wurde am 1.7.1987 durch das Baugesetzbuch abgelöst. Es gibt heute noch Kommunen, deren Erschließungsbeitragssatzung auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes basieren und danach auch Erschließungsbeiträge erheben. Eine Änderung oder Neufassung der Satzung nach dem Baugesetzbuch wurde nicht vorgenommen. Besteht hierzu eine Verpflichtung?