Wenn es zu einem strafrechtlichen Verfahren gegen einen Angeklagten kommt, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Der Staats- oder Amtsanwalt (Amtsgericht) stellt fest, dass staatsrelevante Gesetze missachtet wurden. Der Verstoß führt zu einer Anklage der gesetzesmissachtenden Person mit dem Ziel, eine Verurteilung zu bewirken, wenn tatsächlich eine Schuld nachgewiesen werden kann.
Die Staatsanwaltschaft vertritt den Staat. D.h. die Vertretung eines Opfers zählt zunächst nicht zu den Aufgaben eines Staatsanwalts. Das Opfer und seine Aussagen sind lediglich “Beweismittel” der Straftat. Sollte es zu einer Straftat kommen, so hat nicht nur der Staat ein Interesse an der Einhaltung bestehender Gesetze, sondern auch das Opfer der Straftat auch. Es will am Hauptverfahren teilnehmen und persönliche Ansprüche geltend machen. Die Nebenklage durch einen Fachanwalt für Strafrecht ermöglicht es dem Opfer, sich aktiv am Prozess zu beteiligen.
Geht das Opfer in die Nebenklage, so verfügt es über weitgehende Rechte im Hauptverfahren, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft.
Es ist sinnvoll, sich als Nebenkläger auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen, weil nur ein Anwalt sicher auf der Klaviatur des Strafprozesses spielen kann.
Der Anwalt des Nebenklägers heißt Nebenklagevertreter.
Beispielsweise können eigene Beweisanträge gestellt oder Zeugen benannt werden. Letztlich kann auch ein eigener Schlussvortrag gehalten werden, d.h. der Nebenklagevertreter kann zum Ende des Verfahrens und zur Höhe des Strafmaßes plädieren.
Wenn Sie sich als Opfer zur Nebenklage entschließen sind zunächst die Anwaltskosten zu beachten. Bei einigen Delikten kann der Nebenklagevertreter vom Gericht beigeordnet werden, so dass die Anwaltskosten in die Gerichtskosten einfließen. Ansonsten sollten Sie auf jeden Fall über Ihren Anwalt Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragten. Gleichzeitig sollten Sie auch eine Kostenübernahme der Anwaltskosten beim WEISSEN RING beantragen, der die Anwaltskosten für den Fall übernehmen kann, für den das Gericht per Beschluss die Prozesskostenhilfe ablehnt.
Damit die Anwaltskosten von Beginn an gesichert sind, können Sie sich, am besten vor der ersten Beratung durch den Anwalt, beim WEISSEN RING informieren. Es besteht dann die Möglichkeit, dass Sie dann einen „Beratungsscheck für die juristische Erstberatung“ vom WEISSEN RING erhalten.
Sie können sich zu jeder Zeit dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Sinnvoll ist allerdings, dies zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu tun, um ihrem Anwalt die Möglichkeit des Aktenstudiums zu geben, er erhält nämlich Akteneinsicht.
Diejenigen Delikte, bei denen Nebenklage möglich ist, sind im § 395 StPO aufgelistet.
Es sind im Wesentlichen:
- Straftaten gegen das Leben
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Straftaten gegen die persönliche Selbstbestimmung
- Straftaten gegen die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen
- Straftaten gegen das Eigentum bei schweren Tatfolgen
Um Einzelheiten zu erfahren lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten. Suchen Sie dabei auf Portalen wie anwalt.de nach den besten Anwälten. Achten Sie darauf, dass der Strafrechtler eine Fachanwaltschaft besitzt. Zudem sollten Sie einen Blick auf seine Bewertungen werfen. Eine gute Bewertung mit vielen Mandantenmeinungen ist oftmals ein Zeichen für eine gute Vertretung ihrer Nebenklage.
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