Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
22.11.2012

Unfälle ohne Winterreifen – Rechtliche Folgen

ReifenWer in der kalten Jahreszeit mit seinem Fahrzeug noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Gefährdung für das eigene Leben und die Gesundheit, sondern auch für andere Menschen. Die rechtlichen Konsequenzen bei einem Verkehrsunfall mit der falschen Bereifung des eigenen Fahrzeuges können erheblich sein.

Vom Winter überrascht

Vielfach wird die plötzlich auftretende Glätte durch überfrierende Nässe unterschätzt oder auch plötzlich eintretende Witterungsumschwünge mit Schneefall können auch schon in den Herbstmonaten auftreten. In Deutschland gilt seit dem 04.12.2010 die Winterreifenpflicht. Dabei ist ein bestimmter Zeitraum innerhalb des Jahres nicht festgelegt. Zum Beispiel Eisglätte, überfrierender Nebel bis hin zu Schneeregen, starkem Schneefall und Schneeverwehungen können in den verschiedenen Regionen in Deutschland zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten. Dabei wird auch oftmals mit Schneefall auch bei Temperaturen oberhalb des Gefrierpunktes selten gerechnet, die Fahrer fühlen sich von dem plötzlich “hereinbrechenden” Winter überrascht. Nicht selten fällt es den Fahrern zusätzlich schwer, sich auch in ihrem Fahrstil auf die Witterungsbedingungen entsprechend einzustellen und die Gefahr in einen Verkehrsunfall zu geraten steigt enorm. Nach der Verkehrsordnung können Fahrer – nicht die Halter des Fahrzeugs – mit einem Bußgeld von 40 bis zu 80 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei belangt werden beim Fahren ohne Winterreifen oder der Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch ein Fahrzeug mit falscher Bereifung. Im Falle eines Verkehrsunfalls können die Kosten aber wesentlich höher werden.

Die Haftung des Fahrers

Nach dem § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge bei bestimmten Witterungsbedingungen mit Winterreifen mit dem M+S – Zeichen ausgerüstet sein. Das “M + S” steht für Matsch und Schnee, wie zum Beispiel bei Winterreifen von Gripgate, und lässt sich auf den Reifen ablesen. Ebenfalls zugelassen sind mit entsprechender Kennzeichnung versehene Allwetterreifen. Neben dem Bußgeld nach der Straßenverkehrsordnung besteht für Fahrer ohne Winterreifen zusätzlich eine Mithaftung in versicherungsrechtlicher Hinsicht. Bei einem Verkehrsunfall werden die Umstände des Einzelfalles geprüft und bei zusätzlichen erschwerenden Bedingungen, wie zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss oder Ähnliches kann es sogar bis zur vollständigen Haftung des Fahrers kommen und zu weiteren strafrechtlichen Urteilen. In den häufigsten Fällen wird die Kfz-Haftpflichtversicherung aber eine Entschädigung für Schäden am eigenen Fahrzeug ablehnen.

Hohes Risiko für Fahrer mit Sommerreifen bei winterlichen Witterungsbedingungen

Bei bestehenden oder plötzlich eintretenden schlechten Witterungsbedingungen, wie zum Beispiel Schneeregen, überfrierende Nässe und Nebel, Schneefall und Schneeverwehungen mit einem Fahrzeug mit Sommerreifen zu fahren ist ein hohes Risiko. Zu der Belangung mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg kommt die mögliche Haftung des Fahrers hinzu. Sehr leicht können die Konsequenzen eines Verkehrsunfalls damit zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verfolgung führen.