Vor einigen Wochen hatte ich eine Umfrage zum Wissen der Autofahrer im Bereich “Verkehrsrecht” gestartet.
Hier also die Ergebnisse:
Erhöhte Geschwindigkeit 50er Zone ist das Top-Vergehen
40% der Befragten geben an, dass sie schon einmal wegen überhöhter Geschwindigkeit in der 50er Zone erwischt wurden. Offensichtlich fahren Autofahrer gerade in der City öfter gerne schneller als erlaubt. Gefolgt von denjenigen, die den Gurt nicht anlegen und den Fuß vom Gas auf Autobahnen nicht nehmen können (26%). Immerhin, 32% haben noch kein Vergehen bisher.
Geringe bis gar keine Bußgelder dominieren
32% geben an, noch nie ein Bußgeld gezahlt haben. Weitere 32% eher kleinere Beträge von 10-50 Euro.
Für 11% wird’s kritisch
Denn sie geben an, mehr als 11 Punkte in Flensburg zu besitzen. Sie gehören wohl eher zu den Wiederholungstätern. Über 14 Punkte besitzt noch keiner. Von da ist es nur ein kleiner Schritt, sein Punktekonto voll zu haben.
Ein Anwalt wird bei Bußgeldern nicht einbezogen
84% der Befragten halten den Gang zum Anwalt bei einem Bußgeldbescheid für unnötig. Vermutlich liegt es an den geringen Bußgeldern, die sie bisher zu zahlen hatten. Bei größeren Beträgen, bei Punkten oder gar Führerscheinentzug lohnt sich der Besuch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht jedoch. Denn er besitzt das Recht der Akteneinsicht, kann so eventuelle Messfehler nachweisen und die Strafe abwehren bzw. abwenden.
Gerade Berufsfahrern ist es lieber, wenn der Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Selbst Vergehen wie “Handy am Steuer”, die mit einem Bußgeld von 63,- Euro belegt werden, kann ein Anwalt abwehren.
Deutsche Autofahrer sind gut informiert
Über 80% der Teilnehmer wissen, dass im kommenden Jahr wohl der Bußgeldkatalog und das Punktesystem reformiert werden. Unter anderem sollen die Punkte von 18 auf 8 herabgesetzt und die Bußgeldder erhöht werden.
Unfallbilanz
Bei 63% der befragten Autofahrer war die gegnerische Seite Schuld am Unfall. Interessant ist, dass 11% bei Unfällen gern selbst das Sagen haben Diese 11% sind auch wahrscheinlich diejenigen, die nicht wissen, dass bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Seite auch den eigenen Anwalt bezahlt.
Rechtsanwälte weisen immer mit Nachdruck darauf hin: Unfall unverschuldet? Immer einen Anwalt einschalten. Selbst wenn keine Rechtschutz besteht.
Wir danken allen Teilnehmern, die an unserer Umfrage teilgenommen haben.