Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
30.05.2013

KFZ-Zulassung unter Zeitdruck – So geht’s!

Vielleicht müssen auch Sie gerade ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen und stehen dabei unter Zeitdruck. Zum Beispiel, weil Sie ins Ausland müssen. Wenn Sie das Fahrzeug samt aller Unterlagen direkt vom Vorbesitzer erhalten, prima. Wenn nicht, dann gilt es die richtigen Schritte zu tun. Hier eine Empfehlung.

KFZ-Zulassung Schritt 1: EVB-Nummer einholen

Die Elektronische Versicherungsbestätigung ist das erste Dokument, welches Sie benötigen. Bitten Sie hierfür den Vorbesitzer, um den Fahrzeugschein. Ob Sie hierfür eine Anzahlung für das Fahrzeug leisten oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Mit diesem gehen Sie zu einer Versicherung Ihrer Wahl. Vielleicht haben Sie schon vorher einen Versicherungsvergleich im Internet angestellt und wissen genau, wohin Sie müssen.

Hier müssen Sie einige Fragen zu Kilometerleistung im Jahr, zum Versicherungsnehmer und zu den fahrberechtigten Personen leisten. Danach erhalten Sie den Fahrzeugschein und ein Dokument mit der elektronischen Versicherungsbesätitgung. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug über Sie versichert und kann zugelassen werden.

Die eigentlichen Versicherungsunterlagen kommen später per Post an.

KFZ-Zulassung Schritt 2: Das Straßenverkehrsamt

Vereinbaren Sie nun einen Termin mit dem Vorbesitzer beim örtlichen Straßenverkehrsamt. Denn für die KFZ-Zulassung ist sowohl Fahrzeugschein als auch -brief notwendig. Der verbleibt bis zur Zahlung der kompletten Kaufsumme in der Regel beim Vorbesitzer.

Geben Sie nun Fahrzeugschein, -brief und EVB-Nummer beim Straßenverkehrsamt ab. Sie werden daraufhin aufgefordert, eine Gebühr zu zahlen. Mit der erhaltenen Quittung lassen Sie sich vor Ort Ihr (Wunsch-)Kennzeichen erstellen.

TIPP: Vor einigen Ämtern befinden sich kleinere Kennzeichenhersteller. Hier kann man z.T. 50% der Kosten sparen.

Mit den Kennzeichen und den Quittungen (gut aufbewahren!) laufen Sie dann wieder zurück zu Ihrem/r Sachbearbeiter/in. Diese kleben Ihnen dann die TÜV-Plaketten auf die Kennzeichen. Nun können diese an das Fahrezug angebracht werden. Bitte beachten Sie, dass das Kennzeichen mit der TÜV-Plakette hinten angebracht wird.

KFZ-Zulassung Schritt 3: Die Grüne Karte

Wie zuvor erwähnt, braucht es eine gewisse Zeit, bis die Versicherungsunterlagen ankommen. Ganz wichtig ist hierbei die so genannte “grüne Karte”. Bei Ihrem Versicherer können Sie sich eine vorläufig ausstellen lassen, damit bei einem potenziellen Unfall Ihr Versicherungsunternehmen bekannt ist.

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