Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
06.11.2012

Ab 2013: Führerschein auf 15 Jahre befristet

Demnächst ist es soweit. Ab dem 19. Januar 2013 gelten neue Gesetze hinsichtlich der Ausgabe eines Führerscheins. Demnach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer – zusammen mit einem aktuellen Passfoto – beantragt werden. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung oder ein neuer Augentest sind nicht notwendig. Der einzige Sinn dahinter ist, dass der Führerschein auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik ist und ein aktuelleres Foto aufweist. Reicht das aber?

Vielen geht das Gesetz nicht weit genug. Warum nicht gleich mit dem neuen Antrag auch die Fahrtüchtigkeit des Führerscheinhalters überprüfen? Oder zumindest einmal seine Sehfähigkeit durch einen Nachweis des Optikers bestätigen lassen? Würden dadurch nicht vielleicht einige Unfälle verhindert werden? Dies ist auch die Argumentation der Gegner der unbefristeten Fahrerlaubnis. Sie raten Autofahrern eher noch in diesem Jahr den grauen bzw. rosafarbenen Führerschein gegen einen neuen in Kartenform umzutauschen. Denn dann erhalten sie noch einen unbefristeten und müssen ihn nach 15 Jahren nicht umtauschen.

Dennoch gilt: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigt werden bzw. wurden, sind spätestens bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Dies entspricht einer 20-jährigen Übergangsfrist

Der Umtausch des Führerscheins ksotet derzeit 24 €. Als Foto muss ein biometrisches Passbild vorgelegt werden. Ist ein Bild auf dem alten Führerschein zu alt und somit ein Abgleich mit dem Fahrzeughalter fast unmöglich, so rät die Polizei zum Umtausch des Führerscheins. Gleiches gilt, wenn der “Lappen” nicht mehr lesbar ist.

Nähere und detaillierte Auskünfte über die Neuregelungen geben die Straßenverkehrsämter vor Ort.

Bildquelle: Studio Porto Sabbia / 123rf.com