Neueste Fahrzeuge wie z.B. die des Weltkonzerns Ford besitzen mittlerweile Airbags, die beim Auslösen einen Notruf auslösen und der Rettungszentrale unter anderem den Ort des Unglücks mitteilen. Dies ist mitunter lebensrettend, da der Fahrer oder die Fahrerin unter Umständen das Bewusstsein beim Verkehrsunfall verlieren könnte. Sobald der Airbag auslöst, wird automatisch die Rettungszentrale kontaktiert. Diese setzt sich dann mit dem “Fahrzeug” in Verbindung und kann Unfallort und Schwere des Unfalls feststellen und Rettungskräfte benachrichtigen.
Derartige technologische Erneuerungen können natürlich Leben retten. Gerade dann, wenn es um entscheidende Minuten oder um Verkehrsunfälle in abgelegenen Orten handelt. Es kommt nicht selten vor, dass Verunglückte nicht an den Folgen des Unfalls sterben, sondern weil die Hilfe zu spät kommt.
Kritik am notrufstartenden Airbag
Natürlich hat die Technologie auch eine Kehrseite. Gerade aus verkehrstechnischem Hintergrund. Stichwort “gläserner Autofahrer”. Mit den übertragenen Informationen zum Unfallort könnten natürlich auch weitere Daten ausgelesen werden. Es gibt viele interessante Informationen in so einem Fahrzeug.
Beispielsweise könnten so Informationen über die Geschwindigkeit des Fahrzeugs aufgezeichnet werden. Oder ob das Fahrzeug in der Spur geblieben ist. Für die Polizei und die Behörden wertvolle Daten, die zur Aufklärung von Unfällen und der Schuldfrage dienlich sein könnten. Für Rechtsanwälte, die sich für Ihre Mandantschaft einsetzen sollen, erschwert dies unter Umständen die Arbeit. Sie kritisieren daher wie Gegner des “gläsernen Autofahrers” den unkontrollierten Datenfluss.
Der Gesetzgeber ist hier gefordert. Er muss festlegen, welche Informationen gespeichert werden dürfen und welche nicht.
Die Rettungskarte
Auf eine andere sinnvolle Lösung sind wir über die Seite auftofit.com aufmerksam geworden: Die Rettungskarte. Die Rettungskarte bietet Rettungskräften bei Verkehrsunfällen wichtige Orientierungshilfen. Diese – auch Rettungsdatenblatt genanntes Dokument – informiert Einsatzkräfte unter anderem über die Lage des Kraftstofftanks, über Ansetzmöglichkeiten für Spreizer und Rettungsscheren an der Karosserie und welche Maßnahmen verhindern, dass der Airbag nachträglich ausgelöst wird. Auch das Auffinden und Abklemmen der Batterie ist anhand der Rettungskarte möglich.
Die Rettungskarte findet man als Download auf den Internetseiten von Automobilclubs und der Kfz-Prüforganisationen. Sie sollte farbig ausgedruckt und stets auf der Rückseite des Fahrer-Sonnenblende aufbewahrt werden.
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