Für bestimmte Schuhmodelle mit besonderen Merkmalen kann grundsätzlich ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz bestehen.
Dies stellte das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 03.04.2014 (Az. 6 U 276/12) fest und untersagte daher der Beklagten als namhafte Schuhfabrikantin das weitere in den geschäftlichen Verkehr bringen bestimmter Damenschuhe.
Bei diesen von der Beklagten auf den Markt gebrachten Modellen handelt es sich um Plateau-Pumps in unterschiedlichen Außenfarben sowie um eine Plateau-Sandalette. Die Klägerin hatte dabei im Vorfeld bereits über einen längeren Zeitraum Modelle mit sehr ähnlichen Merkmalen vertrieben und sah daher durch die Veröffentlichung der neuen Modellreihe durch die Beklagte ihre Rechte verletzt.
Insbesondere betonte die Klägerin dabei...
Artikel
05.06.2014