Die Art und Weise, mit der Online-Reiseportale Zusatzleistungen wie Versicherungen anbieten, erregte den Widerwillen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv). Der Verband klagte deshalb gegen einen Anbieter und verlangte, die Praxis zu verbieten, dass Kunden den Buchungsvorgang nur dann weiter fortsetzen können, wenn sie zuvor eine Auswahl zum Angebot einer Reiserücktrittsversicherung getroffen haben. Während das Landgericht in der Vorinstanz der Argumentation der Verbraucherzentralen gefolgt war, kassierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diese Entscheidung wieder. Zudem ließ es keine Revision zu.In dem vorliegenden Fall hatte der Anbieter des Online-Buchungsportals in seinem elektronischen Buchungssystem im zweiten Buchungsschritt die...
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12.07.2015