Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.03.2015

sexuelle Diskriminierung in Fitnessstudio

Das Amtsgericht (AG) in Hagen hat mit seinem Urteil vom 09.06.2008 unter dem Az. 140 C 26/08 entschieden, dass ein Fitnessstudio einen Aufnahmeantrag nicht wegen des Geschlechts des Kunden ablehnen darf. Anderenfalls stehe dem Kläger ein Schmerzensgeld zu.Damit hat das AG die Beklagte verurteilt, dem Kläger weiterhin die Mitgliedschaft in ihrem Fitnessstudio zu einem Beitrag von monatlich 19,95 € zu gewähren unter Verwendung der AGB vom Mai 2007.Außerdem hat die Beklagte an den Kläger Schmerzensgeld in der Höhe von 50 Euro nebst Zinsen und die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Das Gericht hat die übrigen Klagepunkte abgewiesen und die Verfahrenskosten zu 27 % dem Kläger auferlegt.Dem Kläger stehe ein Anspruch zu, in das Fitnessstudio der Beklagten aufgenommen zu werden und zwar...