Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.11.2015

parkplatz-polizei.de für Abschleppunternehmen wettbewerbswidrig

Das Landgericht (LG) in Augsburg hat mit seinem Urteil vom 08.09.2009 unter dem Az. 2HK O 1630/09 entschieden, dass eine Werbung eines Parkraumüberwachungsunternehmens im Internet mit Fotos von Dienstleistungen einer konkurrierenden Abschleppfirma eine Täuschung und damit einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Mit diesem Urteil hat das LG Augsburg den Beklagten zur Unterlassung verurteilt. Unterlassen werden soll es, für ein Abschlepp- und Parkplatzüberwachungsunternehmen Fotos von fremden Abschleppfahrzeugen, die nicht mit dem Beklagten in geschäftlicher Verbindung stehen, zu veröffentlichen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Abschleppfahrzeuge nicht zu seinem Betrieb gehören.Ferner darf der Beklagte nicht die Domain www.p…-polizei.de als Firmenhinweis oder als...