Im vorliegenden Fall hatte sich das Gericht mit der Frage zu beschäftigen, ob unter Vertragspartnern eine Werbung, die der eine für den anderen schaltet, diesem anderen Vertragspartner auch dann zugerechnet werden kann, wenn dieser gar nichts von der geschalteten Werbung wusste.
Anlass dieses Rechtsstreits waren folgende Ereignisse:
Der Inhaber einer Agentur, die Gold ankauft, wurde mit einer Abmahnung konfrontiert, in der ihm vorgeworfen wurde, irreführende Werbung geschaltet zu haben. Bei dieser Werbung sollte es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln, mit denen gar nicht explizit geworben werden dürfte. Somit erfolgte eine Abmahnung gegen den Inhaber der Agentur, dem damit vorgeworfen wurde, gegen den lauteren Wettbewerb zu verstoßen.
Der Inhaber...
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28.01.2014