War die Straßenfotografie bisher als Kunstform geschützt, wird sie mit diesem Urteil nun stark eingeschränkt. Jede Privatperson kann nun auch in der Öffentlichkeit Privatheit und damit den Schutz der eigenen Privatsphäre einfordern. Geldentschädigungen werden jedoch nur dann angewiesen, wenn die Privatperson unvorteilhaft oder verfälscht dargestellt und das Persönlichkeitsrecht somit stark verletzt wird.Im Rahmen der Ausstellung „Ostkreuz. Westwärts. Neue Sicht auf Charlottenburg“, die ab 20. September 2013 im Amerika-Haus in Berlin Charlottenburg gezeigt wurde, war auch eine Fotografie zu sehen, die Gegenstand dieser Klage ist. Abgebildet war eine Frau, die nun sowohl den Fotografen als auch den Aussteller auf Unterlassung und Schadenersatz wegen Veröffentlichung ihres...
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19.03.2015