Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.11.2013

eBay-Angebot nicht geprüfter Autoscheinwerfer

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass der Verkauf von nicht zugelassenen Autoscheinwerfern dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) widerspricht. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer auf das nicht vorhandene Prüfzeichen hinweist. Denn die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dienen dem Schutz der Verbraucher vor potenziell gefährlichen Fahrzeugteilen. Das Verbot von nicht geprüften Bauteilen durch die StVZO ist daher als Marktverhaltensregelung im Sinne des UWG zu betrachten. Ein Verstoß dagegen ist somit wettbewerbswidriges Verhalten. Anlass der Verhandlung war eine einstweilige Verfügung, die unter Androhung von Ordnungsgeld durch das Landgericht erlassen worden war. Der Beklagte hatte als Händler auf eBay Scheinwerfer ohne Prüfzeichen...