Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.04.2015

eBay haftet bei Werbung für fremde Angebote

Mit Urteil vom 5. Februar 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Auktionsanbieter eBay haftet, wenn bei der Werbung für ein Angebot eines Drittanbieters dessen Rechte verletzt werden. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass der Markeninhaber die Darlegungslast trägt, wenn er eine konkrete Verletzungsform für seinen Unterlassungsanspruch nicht vorträgt. Aus dem Klageantrag muss sich für den Betreiber eines digitalen Marktplatzes ergeben, ob das Handeln des Anbieters zweifelsfrei eine geschäftliche Tätigkeit darstellt. Gesteigerte Pflichten zur Überwachung können dem Betreiber des Marktplatzes nicht auferlegt werden, wenn er seinen Nutzern die Funktion zur Information über neu eingestellte Angebote via E-Mail bereitstellt. Dem Rechtsstreit lag folgender...