Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.05.2013

eBay darf Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen

Immer moderner gestalten sich die Formen des Einkaufs. Wer bis vor wenigen Jahren noch ein seltenes Kleidungsstück erwerben wollte, musste meist lange danach suchen. Heute gelingt das Vorhaben per Mausklick deutlich schneller und reibungsloser. Es gibt gerade bei eBay nahezu nichts, was es nicht gibt. Nicht alles, was dort gekauft werden kann, ist aber moralisch und rechtlich vertretbar.

Diverse Produkte ausgeschlossen

Bereits in den letzten Jahren hat das Onlinekaufhaus eBay strikte Richtlinien darüber erstellt, welche Waren angeboten werden können und welche zum Handel über das Internet nicht taugen. Bei Letztgenannten handelt es sich in der Regel um solche, die moralisch anstößig oder gesetzlich verboten sind. Datenträger oder Kleidungsstücke mit gewaltverherrlichender Propaganda gehören ebenso dazu wie rechtes Gedankengut. Doch wann genau etwas ausgeschlossen werden muss, ist meist nicht genau definierbar. So kann sich eine Modemarke zwar deutlich von nationalsozialistischen Meinungen abgrenzen und diese sogar ächten. Was nützt es aber, wenn T-Shirts und Pullover des Herstellers dennoch in rechten Kreisen getragen werden und sich dort sogar etablieren? Einen entsprechenden Fall hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth kürzlich zu entscheiden.

Kleidung via eBay verkauft

Vorliegend ging es um eine Produzentin von Bekleidungsstücken. Diese wurden nicht nur im geringen Umfang hergestellt, sondern auch selbst vertrieben. Das Label versandte die Stücke daher an ausgewählte Geschäfte, die ihrerseits aber keinerlei politischen Hintergrund zu haben schienen. Die Reste des Warenlagers, die also nicht in den freien Verkauf gelangten, bot die Inhaberin der Firma auf eBay an. Nach kurzer Zeit wurde ihr dieses Betreiben von der Rechtsabteilung des Onlineanbieters jedoch untersagt. Der Grund lag darin, dass sich die Modemarke in rechten Kreisen einiger Beliebtheit erfreute und landläufig eben selbst als nationalsozialistisches Logo angesehen wurde. Das vermeinte die Produzentin indes.

Per einstweiliger Verfügung

Gegen den Ausschluss ging die Firmeninhaberin mit einer einstweiligen Verfügung vor. Auf diesem Wege wollte sie erreichen, dass ihre Bekleidungsstücke dennoch bei eBay vertrieben werden dürfen. In der Folge argumentierte sie zudem, dass sie sich selbst von rechtem Gedankengut distanziere und ihre Marke auch nie die Nähe zu solchen Personen gesucht habe. Darüber hinaus könne sie selbst den Kreis der Käufer nicht einschränken. So versuche sie bereits, die mit dem Verkauf der Waren beauftragten Geschäfte auszuwählen, doch ließe es sich nicht vermeiden, dass auch die Träger rechter Meinungen zugreifen. Die einstweilige Verfügung sei daher zulässig und der Vertrieb via eBay müsse gestattet sein. Dieser Ansicht folgte das Gericht allerdings nicht.

Eine Tendenz erkennbar

Der Spruchkörper des Landgerichts Nürnberg-Fürth wies die Verfügung mit der Begründung zurück, dass das Onlinekaufhaus eBay sehr wohl bestimmte Produkte vom allgemeinen Handel ausschließen dürfe. Das sei immer dann der Fall, wenn der Plattform ein Schaden drohe. Vorliegend müsste eBay damit rechnen, durch den Vertrieb rechtsextremer Produkte selbst als ein den rechten Kreisen nahestehender Shop angesehen zu werden. Darunter dürfte nicht alleine das Image des Betreibers leiden, sondern auch wirtschaftliche Schäden seien sehr wahrscheinlich. Die einstweilige Verfügung wurde somit abgelehnt. Es wird in der Sache zwar noch eine Hauptverhandlung geben, doch muss davon ausgegangen werden, dass das Gericht seiner Ansicht treu bleibt: eBay kann daher auch künftig die Kleidung rechtsextremer Szenen ausschließen.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13