Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezieht sich auf die Frage der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedsstaates bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Konkret beschäftigt das Urteil sich mit der Frage, ob die gerichtliche Zuständigkeit im Fall einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von geschützten Werken auf einer Website am Ort des Schadenseintritts oder am Ort der verursachenden Handlung liegt.Aufhänger für die Entscheidung des EuGH war eine Vorlage des Handelsgerichts Wien zur Vorabentscheidung über die gerichtliche Zuständigkeit in einer diesem vorliegenden Klagesache.Die Wienerin Architektur-Fotografin Frau Hejduk (Klägerin) hatte gegen die Energie Agentur NRW GmbH (Beklagte) mit Sitz in Düsseldorf vor dem Handelsgericht...
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08.02.2015