Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sind zu dem Urteil gelangt, dass eine Meldung hinsichtlich einer angeblichen Schutzrechtverletzung an das VeRI-Programm von eBay eine gezielte Wettbewerbshinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG darstellen kann.Das „verifizierte Rechteinhaber-Programm“ (VeRI) der Internet-Plattform eBay dient laut Betreiber dazu, die Rechtsinhaber immaterieller Schutzrechte gegen unberechtigte Ausbeutung durch Dritte zu schützen. Unter diese Rechte fallen Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die als Sammelbegriff für gewerbliche und geistige Leistungen unter den Sonderrechtsschutz fallen und deren Ausbeutung durch Dritte damit rechtswidrig ist. In dem vorliegenden Rechtsstreit hatten die Richter zu...
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17.03.2016