Das Landgericht München I entschied am 10.11.2019, dass einem Kreditkarteninhaber kein Anspruch auf DSGVO-konforme Datensicherungsmaßnahmen gegen sein Kreditkartenunternehmen zustehe. Sei der Kunde mit der Datensicherheit unzufrieden, könne er der Verarbeitung seiner Daten widersprechen oder auch seinen Kreditkartenvertrag kündigen.Wie lassen sich DSGVO-konforme Datenverarbeitungsmaßnahmen gerichtlich durchsetzen?Der Kläger war Inhaber einer Kreditkarte und nahm an einem Bonusprogramm der Beklagten teil. Er wehrte sich gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ohne ausreichende Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch durch die Beklagte. Die Beklagte erfuhr im August 2019, dass personenbezogene Daten wie Geburtsdatum, Postanschrift, Telefonnummer etc. von etwa 90.000...
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07.05.2020