Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.04.2018

Zur Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen

Ein Werbung, die auf das gute Abschneiden in einem Produkttest der Stiftung Warentest hinweist, sei nicht unlauter. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart. Werde ein Produkttest neutral, sachkundig und im Bemühen um Objektivität durchgeführt, dürfe mit dem Testergebnis auch geworben werden. Bei der Testdurchführung stehe dem Veranstalter ein Beurteilungsspielraum zu. Außerdem betonte das Gericht die Verantwortung der Hersteller, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden.Falsche Testmethode und fehlende Objektivität?Die Stiftung Warentest führte im Jahr 2010 einen Produkttest mit Nassrasierern durch. Bei der Auswertung des Tests belegten die Rasierer der Beklagten Gillette die ersten fünf Plätze. Das gerade erst neu...