Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 15.02.2018, dass eine Markenrechtsverletzung dann vorliege, wenn nach Eingabe eines Markennamens in eine Suchmaske in der Ergebnisliste auch Produkte angezeigt werden, bei denen nicht oder nur schwer erkennbar sei, ob sie vom Markeninhaber selbst oder von einen Dritten stammten.Dürfen Suchergebnisse auch vom der Marke abweichende Produkte anzeigen?Die Klägerin ist exklusive Lizenznehmerin der Marke „ORTLIEB“ und stellt wasserdichte Taschen und andere Transportbehälter her. Die Beklagten sind Gesellschafter des Amazon-Konzerns. Die Beklagte zu 1) betreibt den Online-Shop, die Beklagte zu 2) betreibt die Plattform „Amazon Marketplace“ und die Beklagte zu 3) die Seite „amazon.de“. Die Klägerin verkauft ihre Produkte nicht über...
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18.10.2018