Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte in zweiter Instanz über die Klage eines bekannten Moderators und Journalisten zu entscheiden, der durch die Werbung eines bundesweit tätigen Möbelhauses seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. In erster Instanz hatte das Landgericht (LG) Köln unter dem Aktenzeichen 28 O 118/13 der Klage weitgehend entsprochen, woraufhin die Beklagte in Berufung ging und vor das OLG Köln zog.Im konkreten Fall warb die Beklagte mit dem Format einer sehr beliebten TV-Quizshow, welche seit 1999 vom Kläger moderiert wird. Auch wenn der im Werbespot auftretende Schauspieler eine nur sehr geringe Ähnlichkeit mit dem Kläger aufwies, sah das LG Köln die Persönlichkeitsrechte des Klägers nach § 823 BGB als verletzt an. Darüber hinaus wurde ein Verstoß im...
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22.06.2015