Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.06.2020

Zur Zulässigkeit einer Zeiterfassung per Fingerabdruck

Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 16.10.2019, dass eine Zeiterfassung für das Arbeitszeitkonto, die per Fingerabdruck funktioniert, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters oder aufgrund besonderer Erlaubnistatbestände erfolgen könne. Denn es werden sensible Daten verarbeitet, die einer gesonderten 3stufigen Erforderlichkeitsprüfung bedürfen.Rechtmäßige Abmahnung wegen verweigerter Nutzung der Zeiterfassung?Die Parteien stritten um drei Abmahnungen aus der Personalakte des klagenden Angestellten. Die Beklagte führte im Jahr 2018 ein digitales Zeiterfassungssystem ein, deren Registrierung per Fingerabdruck erfolgte. Das sollte insbesondere Arbeitszeitbetrug aufgrund „mitstempeln“ durch Arbeitskollegen verhindern. Die Beklagte teilte die Einführung des Systems...