Das Oberlandesgericht Köln urteilte im August 2013, dass ein Telekommunikationsunternehmen einen für zwölf Monate gewährten Rabatt auf den Grundpreis nicht zwangsläufig mit den Monatsrechnungen abziehen muss, sondern auch als einmalige Gutschrift erstatten kann.Im verhandelten Fall hatte ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen einer Verkaufsaktion damit geworben, dass der Kunde bei Online-Vertragsabschluss „12 Monate 10 % Grundpreis sparen“ könne. In einer Fußnote auf der Webseite mit diesem Angebot wurde darauf hingewiesen, dass diese zehn Prozent Preisnachlass nicht mit der monatlichen Abrechnung gutgeschrieben würden, sondern durch eine einmalige Gutschrift des 1,2-fachen Grundpreises erstattet würde. Eine genaue Angabe dazu, in welchem Monat diese Gutschrift erfolgen...
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14.09.2015