Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.06.2015

Zur Verwendung des Begriffs "Weinkellerei"

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, wann ein Betrieb sich als „Weinkellerei“ bezeichnen darf. Anlass war die Feststellungsklage einer als „Weinkellerei“ auftretenden Firma, die damit die Zulässigkeit dieser Bezeichnung im Geschäftsverkehr bestätigen lassen wollte. Die Richter am Koblenzer Oberverwaltungsgericht sahen den Fall dagegen etwas anders und wiesen die Klage ab, obwohl die Vorinstanz noch zugunsten der Klägerin entschieden hatte.Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Kontrolle des Betriebs durch das Landesuntersuchungsamt im September 2013. Damals hatten die Kontrolleure festgestellt, dass die als Weinkellerei auftretende Firma am Firmensitz weder Tanklager noch Kellereitechnik oder auch nur Füll- und Verpackungsanlagen...