Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.05.2022

Zur Verfügbarkeitsangabe in einem Online-Shop

Das Oberlandesgericht Rostock beschloss am 24.02.2021, dass die Angabe zur Warenverfügbarkeit in einem Online-Shop in Echtzeit zu erfolgen habe. Dabei mache es keinen Unterschied, ob eine kleine einstellige Zahl genannt werde, ein unbezifferter Hinweis auf nur noch „geringe“ Vorratsmengen oder der Begriff „Restposten“.Was, wenn der Artikel doch nicht mehr verfügbar ist?Die Parteien waren Online-Händler und Mitbewerber. Sie stritten um eine Werbeaussage zum Warenbestand eines Artikels im Onlineshop der Beklagten. Sie bewarb dort einen Artikel mit einer konkret bezifferten sehr geringen Restmenge, die innerhalb von 5-7 Werktagen lieferbar sein sollte. Ein Kunde bestellte diesen Artikel. Danach stelle sich heraus, dass der Artikel gar nicht mehr verfügbar war. Der Kläger sah...