Das Landesgericht München beschloss am 02.12.2021, dass eine Unterlassungserklärung nicht ausreichend sei, wenn sie nicht zur Löschung der Werbeaussagen aus dem Cache von Suchmaschinen verpflichtet. Daher müsse sich der Anspruchsinhaber auch nicht darauf einlassen.Darf der Zwischenspeicher von Suchmaschinen ausgenommen werden?Der Antragsteller mahnte den Gegner ab und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Antragsgegner gab durch seinen Rechtsanwalt eine mehrseitige Stellungnahme ab. In dieser wurde die fehlende Begründetheit der Abmahnung darlegte und die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorgeschlagen. Der Antragsteller war damit nicht einverstanden und stellte daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Antragsgegner gab die...
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05.05.2023