Das Oberlandesgericht Dresden befasste sich am 07.04.2020 mit den Voraussetzungen einer Kontensperrung bei Twitter aufgrund eines wahlbezogenen Tweets. Die Twitter-Richtlinien zur Integrität von Wahlen seien von Twitter nicht wirksam in den Nutzervertrag einbezogen worden. Zudem greife für den Kläger die Meinungs-äußerungsfreiheit ein.Welche Voraussetzungen sind für eine Twitter-Sperrung erforderlich?Kläger war ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter, der gegen die Sperrung seines Kontos vorging. Der Kläger bewarb sich gleichzeitig auch um ein Mandat für den Sächsischen Landtag. Er hatte zwei Tweets mit dem Inhalt „Aber um ganz sicher zu gehen, sollen AfD-Wähler unbedingt!!! den Wahlzettel persönlich unterschreiben! Auf keinen Fall vergessen“ sowie „Ach ja, das...
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14.10.2020