Der Bundesgerichtshof entschied am 09.08.2022, dass die Rüge, bestimmten Bewertungen liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich ausreichend sei. Dies löse bereits Prüfpflichten des Bewertungsportals aus. Zu weiteren Darlegungen oder näheren Begründungen der Behauptung sei der Bewertete nicht verpflichtet. Denn er könne diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Gästekontakt nicht sicher feststellen. Wann werden Prüfpflichten nach Beanstandung von Fake-Profilen ausgelöst?Klägerin war die Betreiberin eines Ferienparks, Beklagte ein Online-Reiseportal. Nutzer der Beklagten konnten über ihr Portal Reisen buchen und auch Unterkünfte bewerten. Die Bewertungen wurden unter dem von den Nutzern angegebenen Namen veröffentlicht. Es war aber auch...
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07.03.2023