Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.09.2015

Zur Notwendigkeit einer Abmahnung

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 08.07.2015 unter dem Az. 3 W 74/15 entschieden, dass vor einem Gerichtsverfahren eine Abmahnung erforderlich ist, wenn der Kläger nicht Gefahr laufen will, bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen.Damit hat das OLG Hamburg den Beschwerden der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vorinstanz (Landgericht Hamburg) stattgegeben und der Antragstellerin die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt. Denn da die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt hätten, so das Gericht, seien der Antragstellerin nach dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO die Kosten aufzuerlegen. Die Antragsgegnerin habe nämlich der Antragstellerin gar keinen Anlass zur Einreichung...