Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.03.2022

Zur Meldung eines Verstoßes direkt beim Plattformbetreiber

Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 08.10.2020, dass kein Wettbewerbsverstoß vorliege, wenn der tatsächliche Rechtsverstoß eines Konkurrenten ohne Abmahnung direkt beim Plattformbetreiber gemeldet werde.Wird durch die Meldung beim Plattformbetreiber der Konkurrent angeschwärzt?Die Parteien waren Online-Händler und Mitbewerber; sie vertrieben Lampen und Leuchten über Amazon. Die Klägerin erfuhr von zwei Angeboten der Beklagten, die nicht den Vorgaben einer EU-Verordnung zur Kennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten (VO (EU) Nr. 874/2012) entsprach. Jedoch mahnte die Klägerin die Beklagte nicht ab. Vielmehr meldete sie den Verstoß direkt bei Amazon und reichte dort eine „Beschwerde“ ein. Amazon entfernte daraufhin beide Angebote und in der Folgezeit 29 weitere...