Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.06.2015

Zur Kerngleichheit der beiden Werbemaßnahmen

Wird eine bereits beanstandete Arzneimittelwerbung so abgewandelt, dass sie in ihrer neuen, abgewandelten Form eine erstmalige Verkehrs- bzw. Fehlvorstellung auf dem Markt begründet, liegt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg keine sogenannte Kerngleichheit der beiden Werbemaßnahmen vor. In einem solchen Fall greift auch kein gegen die ursprüngliche Werbung ergangenes Unterlassungsgebot, sondern es können nunmehr auch gegen die angewandelte Arzneimittelwerbung Rechtsmittel eingelegt werden.In dem ersten Verfahren war es einer Arzneimittelfirma untersagt worden, zu Werbezwecken für das Arzneimittel A. und/oder B. unter Bezugnahme auf die Nutzenbewertung von Gliptinen (Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2) mit der Aussage durch den Gemeinsamen...