Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main beschloss am 29.06.2021, dass eine Firmierung mit "Manufaktur" irreführend sein könne, wenn die Produkte nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt werden.Wann ist eine Manufaktur eine Manufaktur?Beide Parteien vertrieben nostalgische Blechschilder. Die Klägerin ging gegen die Beklagte vor, da diese mit einer mehr als 100-jährigen Tradition bei der Herstellung ihrer Blechschilder warb und ihre Firma mit dem Zusatz „Manufaktur“ bezeichnete. Die Beklagte ging allerdings aus der D und Plakat-Industrie GmbH hervor und war erst 2017 gegründet worden. Die 1. Instanz gab dem Begehren der Klägerin nur teilweise statt, weshalb sie in Berufung ging.Wirtschaftliche Fortdauer und wesensgleiche AktivitätDas Oberlandesgericht Frankfurt/Main befand, die...
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01.06.2022