Das Amtsgericht (AG) in Bonn hat mit seinem Urteil vom 11.02.2015 unter dem Az. 109 C 244/14 entschieden, dass eine Bank nicht haftet, wenn gegen den Bankkunden eine Straftat verübt wurde, indem der Täter eine widerrechtliche Überweisung zu Lasten des Bankkunden getätigt hat.Die Klägerin ist eine Bankkundin, die ein Konto bei der Beklagten unterhält. Ihre Überweisungen wickelte sie vor allem über das Onlinebanking ab und nutzte hierfür das mobile TAN-Verfahren. Hierbei wird dem Kunden eine SMS mit der TAN zugeschickt, nachdem er online die Überweisung ausgefüllt hat. Mit der TAN wird der Auftrag durch den Kunden bestätigt.Am 07. Mai 2014 hat die Klägerin an ihrem PC eine Überweisung in Höhe von 1550 € von ihrem Geschäftskonto auf ihr Privatkonto veranlassen wollen und...
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04.06.2015