Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.05.2015

Zur Bewerbung als "Kompetenzcenter"

Die Werbung als "Kompetenzcenter" ist nicht in jedem Fall erlaubt. Sie gilt als irreführend, wenn der Werbende den Eindruck erweckt, dass er eine enge Geschäftsbeziehung zu einem fremden Unternehmen unterhält. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, fremde Firmenkennzeichen unerlaubt zu verwenden. So das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 04. Juli 2014 (Az. 6 U 21/14). Als Kläger fungierte ein Maschinenhersteller, der unter anderem Spindeln vertreibt und auch Reparatur- und Wartungsarbeiten übernimmt. Seit 1983 trägt das Unternehmen den Namen "D Zylindertechnik GmbH". Bei der Beklagten handelte es sich um einen Reparaturbetrieb, der sich auf die vom Kläger produzierten Spindeln spezialisiert hat. Für ihren Service warb die Beklagte mit einem Schreiben, in dem sie sich...